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   OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22   

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OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22 (https://dejure.org/2022,25605)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.08.2022 - 2 B 94/22 (https://dejure.org/2022,25605)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. August 2022 - 2 B 94/22 (https://dejure.org/2022,25605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Arbeitszeugnis; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; gemischtes Bewerberfeld; Konkurrenteneilverfahren; Konkurrentenstreit; Leitungsfunktion; mehrere selbstständig tragende Begründungen; qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Arbeitszeugnis; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; gemischtes Bewerberfeld; Konkurrenteneilverfahren; Konkurrentenstreit; Leitungsfunktion; mehrere selbstständig tragende Begründungen; qualifiziertes Arbeitszeugnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Ist eine Auswahlbehörde mit unmittelbar nicht vergleichbaren Leistungsbewertungen konfrontiert, darf dies aus Rechtsgründen nicht dazu führen, dass wegen der eingeschränkten Vergleichbarkeit der Beurteilungen zugleich auch die Leistungen der Bewerber als unvergleichbar betrachtet werden und die Bewerber im Ergebnis nicht mehr miteinander konkurrieren können (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09, juris Rn. 37).

    Der Umstand, dass das Zwischenzeugnis des Beigeladenen nicht sämtliche Merkmale abdecken mag, hinsichtlich derer die Antragstellerin beurteilt worden ist, betrifft daher nicht die Frage seiner Tauglichkeit, Grundlage des Leistungsvergleichs zu sein, sondern die Prüfung, ob die auswählende Stelle vor Vornahme des Qualifikationsvergleichs die Kompatibilität der auf unterschiedlichen Beurteilungs- bzw. Bewertungssystemen erstellten Erkenntnismittel in ausreichender Weise hergestellt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09, juris; OVG Bremen, Beschl. v 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn. 29 ff.).

    Zu diesem Zweck sind die im qualifizierten Arbeitszeugnis enthaltenen Aussagen "zu übersetzen" (so OVG Thüringen., Beschl. v. 09.10.2017 - 2 EO 113/1, juris Rn. 12) und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander vergleichbar zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09, juris Rn. 38), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auszuwerten und in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.

  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Der Umstand, dass das Zwischenzeugnis des Beigeladenen nicht sämtliche Merkmale abdecken mag, hinsichtlich derer die Antragstellerin beurteilt worden ist, betrifft daher nicht die Frage seiner Tauglichkeit, Grundlage des Leistungsvergleichs zu sein, sondern die Prüfung, ob die auswählende Stelle vor Vornahme des Qualifikationsvergleichs die Kompatibilität der auf unterschiedlichen Beurteilungs- bzw. Bewertungssystemen erstellten Erkenntnismittel in ausreichender Weise hergestellt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39/09, juris; OVG Bremen, Beschl. v 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn. 29 ff.).

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen möchte (BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 262/20, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn. 30).

    Erforderlichenfalls hat die auswählende Stelle eine erläuternde Stellungnahme einzuholen oder eine Ergänzung zu erbitten (OVG Bremen, Beschl. v 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn.30 ff.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Es ist im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich auch nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, juris Rn. 16).

    Solange für die Antragstellerin jedoch keine beurteilungsfehlerfreie aktuelle dienstliche Beurteilung vorliegt und die Antragsgegnerin ihrer Verpflichtung, das Arbeitszeugnis des Beigeladenen mit der dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin kompatibel zu machen, nicht nachgekommen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen zukünftigen Auswahlentscheidung nach dem dann aktuellen Beurteilungsbild im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, Rn. 13 f., und v. 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15, Rn. 19 f., beide juris; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 B 167/18, juris Rn. 20).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Es enthielt neben den Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis anhand gängiger Bewertungskriterien zu Fähigkeiten, (Fach-)Kenntnissen, Einsatzfreude, Einstellung zur Arbeit und Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten (vgl. BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 262/20, juris Rn. 17).

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen möchte (BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 262/20, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v 05.10.2018 - 2 B 141/18, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen und die Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13, juris Rn. 21 und vom 17.09.2015 - 2 C 27.14, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Sie müssen eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - BVerfGK 1, 292 u. v. 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen und die Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 2 A 10.13, juris Rn. 21 und vom 17.09.2015 - 2 C 27.14, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Solange für die Antragstellerin jedoch keine beurteilungsfehlerfreie aktuelle dienstliche Beurteilung vorliegt und die Antragsgegnerin ihrer Verpflichtung, das Arbeitszeugnis des Beigeladenen mit der dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin kompatibel zu machen, nicht nachgekommen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen zukünftigen Auswahlentscheidung nach dem dann aktuellen Beurteilungsbild im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, Rn. 13 f., und v. 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15, Rn. 19 f., beide juris; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 B 167/18, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Sie müssen eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - BVerfGK 1, 292 u. v. 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 B 167/18
    Auszug aus OVG Bremen, 25.08.2022 - 2 B 94/22
    Solange für die Antragstellerin jedoch keine beurteilungsfehlerfreie aktuelle dienstliche Beurteilung vorliegt und die Antragsgegnerin ihrer Verpflichtung, das Arbeitszeugnis des Beigeladenen mit der dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin kompatibel zu machen, nicht nachgekommen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen zukünftigen Auswahlentscheidung nach dem dann aktuellen Beurteilungsbild im Verhältnis zu den Mitbewerbern chancenlos sein wird (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, Rn. 13 f., und v. 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15, Rn. 19 f., beide juris; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 B 167/18, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

  • OVG Bremen, 12.11.2021 - 2 B 175/21

    Altersfeststellung; Anhörung; Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung;

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